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Führerscheinentzug – unsere Fahrschule in Bielefeld informiert

Wann dir der Führerschein entzogen wird und wie du ihn zurückbekommst.

Endlich hältst du deinen Führerschein in den Händen und bist unabhängig. Aber: Der Führerscheinbesitz ist nicht für alle Zeiten garantiert. Bei besonders schwerwiegenden Vergehen im Straßenverkehr kommt es zum Führerscheinentzug, das bedeutet, dass du den Führerschein abgeben musst und kein Fahrzeug mehr führen darfst. Alle wichtigen Fakten rund um den Führerscheinentzug erhältst du auf den folgenden Seiten.

Themen zum Führerscheinentzug

Verschiedene gravierende Gründe können zu einem Führerscheinentzug führen. Dazu gehören Alkohol ab 1,1 Promille oder Drogen am Steuer, illegale Autorennen, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und aggressives Verhalten. In diesen Fällen entziehen das Gericht oder die örtliche Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein und – je nach Vergehen – tritt eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren in Kraft. Damit der Führerschein wieder erteilt werden kann, ist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Wenn die Führerscheinbehörde an den Fahrkenntnissen des Führerscheinbesitzers zweifelt, ist eine neue Führerscheinprüfung abzulegen.

Bei einer Sperrfrist von mehr als zwei Jahren muss der Führerschein komplett neu gemacht werden. Vor der Neuerteilung des Führerscheins ist der Besuch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Oft sind weitere Nachweise über die Fahreignung, zum Beispiel ein Beleg über die Alkoholabstinenz durch einen Arzt, zu erbringen.

Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot

Im Gegensatz zum Führerscheinentzug, der den Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet, wird der Führerschein bei einem Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum amtlich verwahrt. In dieser Zeit darf kein Fahrzeug geführt werden. Nach Ablauf des Fahrverbots ist der Führerschein wieder bei der Behörde abzuholen. Ein Fahrverbot droht etwa aufgrund von Rotlichtverstößen, Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts und 40 km/h außerorts, zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 26 km/h innerhalb von 12 Monaten sowie Handynutzung am Steuer.

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