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Fahrverbot in der Probezeit – wann wird es erteilt und wie lange dauert es?

Die Regeln für Fahranfänger.

Du hast deine Führerscheinprüfung bestanden und darfst dich endlich hinters Steuer setzen! Jetzt beginnt die große Freiheit, aber auch die zweijährige Probezeit. In dieser Phase gelten besonders strenge Regeln, da nach wie vor ein Großteil der Verkehrsunfälle von den noch nicht routinierten Fahranfängern verursacht wird. Das bedeutet, dass der Führerschein bei Verstößen im Straßenverkehr deutlich schneller verloren gehen kann, als es bei langjährigen Fahrern der Fall ist. Im Folgenden informieren wir dich ausführlich zum Fahrverbot während der Probezeit.

Definition Fahrverbot in der Probezeit

Ein Fahrverbot in der Probezeit kann verhängt werden, wenn in der regulären zweijährigen oder verlängerten vierjährigen Probezeit drei Verstöße passieren. Verstöße im Straßenverkehr, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot geahndet werden, sind in A- und B-Verstöße unterteilt. Von einem A-Verstoß ist bei schweren Verstößen, zum Beispiel Fahrerflucht, Handynutzung am Steuer oder Alkohol am Steuer, die Rede. Um einen B-Verstoß handelt es sich im Falle eines weniger schweren Verstoßes. Dazu gehört das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate und das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. In dieser Zeit kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Dauer des Fahrverbots

Kommt es während der verlängerten Probezeit zu einem weiteren A- oder zwei B-Verstößen, kommt es zu einer Verwarnung und einer Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu nutzen. Finden trotz Aufbauseminar, Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einer Verwarnung erneut ein A- oder zwei B-Verstöße statt, wird der Führerschein entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach einer Sperrfrist von drei Monaten erteilt werden. In der Zwischenzeit ist die Probezeit unterbrochen. Sobald die Fahrerlaubnis wieder vorliegt, geht die Probezeit weiter.

Worauf ist beim Führerscheinentzug in der Probezeit zu achten?

Bei einem Fahrverbot während der Probezeit tritt eine dreimonatige Sperrfrist in Kraft und der Führerschein muss neu erteilt werden. Während der Sperrfrist ist das Fahren trotz Verbot eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert wird. Nach Ablauf der Frist und der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (MPU) erteilt die zuständige Behörde den Führerschein neu.

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