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EU-Führerschein/Fahren im Ausland – welche Besonderheiten musst du beachten?

Bei geplanten Fahrten ins Ausland ist eine gute Vorbereitung unverzichtbar.

Ob Geschäftsreise oder Urlaub mit der ganzen Familie – mit dem eigenen Auto ins Ausland zu fahren, ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Doch ist mein Führerschein am Reiseziel anerkannt? Im Folgenden gibt unser Fahrschulteam dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte für das Fahren im Ausland, speziell zum EU-Führerschein.

Welcher Führerschein ist für Reisen ins Ausland notwendig?

Der frühere rosafarbene Führerschein in Papierform hat inzwischen ausgedient und wurde durch den einheitlichen EU-Führerschein – eine Checkkarte – ersetzt. Da der EU-Führerschein in der gesamten EU anerkannt ist, darfst du in allen EU-Staaten, aber auch in den EWR-Staaten (Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein und Island) ein Fahrzeug führen. Für Reisen nach Albanien, Moldawien, Ukraine, Russland und Weißrussland empfiehlt sich ein internationaler Führerschein. Wer noch nicht den EU-Führerschein, sondern einen deutschen, internationalen oder übersetzten Führerschein besitzt, darf in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum fahren.

Für Reisen ins nicht-europäische Ausland, zum Beispiel in die USA, ist ein internationaler Führerschein erforderlich, der bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen ist. Falls der EU-Führerschein noch nicht vorliegt, wird der bei dieser Gelegenheit ebenfalls ausgestellt.

Welche Besonderheiten gibt es beim EU-Führerschein?

Aktuell ist der alte Führerschein noch gültig. Bis 2033, der genaue Zeitpunkt ist nach Geburtsjahren der Führerscheininhaber gestaffelt, muss er jedoch gegen einen EU-Führerschein im Checkkartenformat eingetauscht werden. Zwar ist das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein keine Straftat, es ist aber ein Ordnungsgeld in Höhe von zehn Euro zu zahlen.

Worauf ist hinsichtlich des Fahrens im Ausland zu achten?

Neben dem richtigen Führerschein sind weitere Punkte vor der Reise zu klären. So gelten außerhalb der EU eventuell andere Verkehrsregeln. Ein Beispiel ist der Linksverkehr in England. Darüber hinaus sind einige Dokumente – der Reisepass oder Personalausweis, die grüne Versichertenkarte und der Fahrzeugschein – mitzuführen. Bei einem Unfall sollte der europäische Unfallbericht für die Abwicklung des Schadens ausgefüllt werden. Auch ist es sinnvoll, vorab die Telefonnummer für die Pannenhilfe im Reiseland im Handy zu speichern. Zur Ausstattung des Fahrzeugs gehören Warnwesten, eine Taschenlampe, ein Erste-Hilfe-Kit sowie die passende Währung für die Mautgebühr. In manchen Ländern ist zudem ein Feuerlöscher im Fahrzeug vorgeschrieben. Auf jeden Fall sollte im Vorfeld des Aufenthalts im Ausland ein Fahrzeugcheck in der Werkstatt erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zum Fahren im Ausland

Sicherlich beschäftigen dich einige Punkte, die den EU-Führerschein betreffen. Nachfolgend gehen wir auf Fragestellungen ein, mit denen sich unsere Fahrschüler oft an uns wenden:

In welchem Alter darf ich im Ausland fahren?

Innerhalb Europas beträgt das Mindestalter für das Autofahren 18 Jahre.

Wie lange darf ich im Ausland mit dem Auto fahren?

Beim Fahren im Ausland gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Mit dem richtigen Führerschein – dem EU- oder internationalen Führerschein – darfst du in demselben Umfang fahren wie in Deutschland.

Ab wann darf ich einen Mietwagen im Ausland fahren?

In den meisten Ländern, zum Beispiel in Irland, Australien und den USA, ist es ab 21 Jahren erlaubt, einen Mietwagen zu führen. In einigen Ländern, unter anderem Marokko, Italien und Schweden, ist es bereits ab 18 Jahren erlaubt, einen Mietwagen auszuleihen.

Darf ich im Ausland fahren, obwohl ich ein Fahrverbot in Deutschland habe?

Wer im Ausland trotz eines Fahrverbots in Deutschland ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat, da der Führerschein nicht gültig ist.

Ist das Begleitete Fahren im Ausland möglich?

Das Begleitete Fahren ab 17 ist eine ausschließlich in Deutschland gültige Sonderregelung. Lediglich bei Reisen nach Österreich ist das Begleitete Fahren mit 17 erlaubt.

Unsere Fahrschule freut sich auf deine Kontaktaufnahme!

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