Führerschein mit Handicap – alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Unsere Fahrschule in Bielefeld berät dich ausführlich, wenn du trotz Handicap eine Führerscheinausbildung anstrebst.
Jeder Mensch möchte mobil und unabhängig sein und ein eigenes Fahrzeug führen, ob ohne oder mit Handicap. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung den Führerschein erwerben. In diesem Fall ist es möglich, finanzielle Hilfe beim zuständigen Leistungsträger zu beantragen. Was beim Führerschein mit Handicap wichtig ist, erklären wir im Folgenden.
Das ist beim Führerschein mit Behinderung zu beachten
Fahrschule sorgfältig aussuchen
Die Anforderungen an eine Fahrschule für den Führerschein mit Handicap sind speziell. So ist ein Fahrschulauto erforderlich, das an die Bedürfnisse der Fahrschüler angepasst ist beziehungsweise angepasst werden kann. Darüber hinaus unterstützen die Fahrschulen bei den bürokratischen Angelegenheiten und sind mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln ausgestattet, einige Fahrschulen bieten die Ausbildung in Gebärdensprache an.
Kostenübernahme für den Führerschein durch den Leistungsträger
Zuständige Leistungsträger für die Führerscheinausbildung sowie die Begutachtung und den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs sind die Bundesagentur für Arbeit, das Sozialamt oder die Krankenversicherung. Je nach individueller Situation übernimmt der Leistungsträger die Kosten komplett oder zahlt einen Zuschuss. Ist das Fahrzeug aus beruflichen Gründen, beispielsweise im Rahmen einer Wiedereingliederung, erforderlich, ist die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung zuständig.
Antrag bei der Führerscheinstelle
Liegt ein Handicap vor, ist zuerst ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle einzureichen. Diese prüft, ob das sichere Führen eines Fahrzeugs möglich ist und durch welche Maßnahmen die Fahrtüchtigkeit erhalten oder wieder hergestellt werden kann. Je nach vorliegender Behinderung sind ein ärztliches Gutachten, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) und ein technisches Gutachten vorzulegen und gegebenenfalls eine Fahrprobe abzulegen. Nach bestandener Fahrprüfung werden die Auflagen und Beschränkungen in den Führerschein eingetragen.
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