Wiedererteilung des Führerscheins – unsere Fahrschule in Bielefeld informiert
Bei einem Führerscheinentzug ist eine Neubeantragung nötig.
Alkohol und Drogen am Steuer, illegale Autorennen, Unfallflucht oder ein wiederholt aggressives Fahrverhalten führen zu einem Führerscheinentzug inklusive einer Sperrfrist, die sechs Monate bis fünf Jahre betragen kann. Nach dieser Zeit ist die Wiedererteilung des Führerscheins erforderlich. Anders als bei einem Fahrverbot, bei dem die zuständige Behörde den Führerschein für eine bestimmte Zeit verwahrt und anschließend wieder ausgibt, ist der Führerschein im Falle eines Entzugs komplett neu zu beantragen, er wird nicht automatisch wieder ausgehändigt. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die wir im Folgenden erläutern.
Wie bekomme ich den Führerschein zurück?
Der Führerschein kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Behörde neu beantragt werden. Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, ist oft die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vorgeschrieben, insbesondere bei Alkohol und Drogen am Steuer. Weitere Nachweise zur Fahrtüchtigkeit sind gegebenenfalls einzureichen. Dazu gehören unter anderem Abstinenznachweise. Bei sehr schweren Vergehen wie dem wiederholten Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Gefährdung des Straßenverkehrs durch aggressives Fahren droht der lebenslange Führerscheinentzug.
Häufige Fragen zur Wiedererteilung des Führerscheins
Zu den Themen Führerscheinentzug und Wiedererteilung gibt es viele Fragestellungen, zum Beispiel:
Wie lange dauert die Wiedererteilung des Führerscheins?
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Behörde einige Wochen.
Was kostet der Führerschein nach der Wiedererteilung?
Rund 100 bis 300 Euro kostet die Wiedererteilung des Führerscheins. Hinzu kommen bei Bedarf die Kosten für Gericht, Anwalt, MPU und weitere Nachweise über die Fahrtüchtigkeit.
Welche Unterlagen brauche ich für die Wiedererteilung?
Vorzulegen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein Sehtest beziehungsweise augenärztliches Gutachten, ein Lichtbild, ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie ein behördliches Führungszeugnis.
Wo muss ich den neuen Führerschein beantragen?
Der Führerschein ist bei der Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz zu beantragen.
Muss ich für die Wiedererteilung die Fahrschule besuchen?
Eine erneute Ausbildung in der Fahrschule ist nur vorgesehen, wenn Zweifel an der grundsätzlichen Fahrfähigkeit bestehen.
Melde dich jetzt in unserer Fahrschule an!