Mit dem Mofa-Führerschein mehr Freiheit genießen!
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Der Mofa-Führerschein Klasse M ist der erste Schritt zu mehr Mobilität. Seit 2013 handelt es sich bei der Klasse M nicht mehr um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung, die Jugendliche bereits im Alter von 15 Jahren erwerben können. Die Ausbildung kann sechs Monate vor dem 15. Geburtstag starten. Trotzdem ist die Fahrerlaubnis nach wie vor überwiegend als Führerschein bekannt. Selbstverständlich kannst du den Mofa-Führerschein in unserer Fahrschule in Bielefeld machen. Unser erfahrenes Team freut sich schon, dich auf dem Weg zum ersten eigenen Fahrzeug kompetent zu begleiten.
Definition Klasse M – Mofa-Führerschein
Mit dem Mofa-Führerschein ist es erlaubt, Kleinkrafträder inklusive Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 50 Kubik Hubraum zu führen. Bei Fahrschülern, die noch nicht volljährig sind, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zu der Fahrausbildung geben. Sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil sind während der Ausbildung vorgesehen, es ist jedoch nur eine theoretische Prüfung nötig. Gültig ist die Prüfbescheinigung lediglich in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen zum Mofa-Führerschein
Unsere Fahrschüler, die einen Mofa-Führerschein erwerben möchten, wenden sich oft unter anderem mit folgenden Fragestellungen an uns:
Was kostet der Mofa-Führerschein?
Je nach Fahrschule liegen die Kosten zwischen 150 und 180 Euro. Hinzu kommen 15 Euro Prüfungsgebühr und 8 Euro für die Prüfungsbescheinigung.
Wie lange dauert die Fahrausbildung in der Klasse M?
Der theoretische Teil umfasst sechs Doppelstunden von jeweils 90 Minuten, während der praktische Teil entweder eine Doppelstunde als Einzel- oder zwei Doppelstunden als Gruppenunterricht beinhaltet. Eine praktische Prüfung gibt es nicht, jedoch eine theoretische Prüfung, in der 20 Fragen am Computer oder Tablet zu beantworten sind.
Besteht beim Mofa fahren eine Helmpflicht?
Ja, für Fahrten mit dem Mofa ist ein Helm zu tragen.
Sind für den Mofa-Führerschein ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben?
Zwar ist für den Erwerb der Prüfbescheinigung weder ein Sehtest noch ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben, wir empfehlen aber, beides aus Gründen der Sicherheit freiwillig zu absolvieren.
Du hast weitere Fragen oder möchtest dich direkt in unserer Fahrschule anmelden? Wir freuen uns auf dich!