Probezeit für den Führerschein – alle wichtigen Informationen
Die Vorschriften für Fahranfänger.
Endlich hast du die Führerscheinprüfung bestanden und hältst den Führerschein in den Händen! Aber wie geht es jetzt eigentlich weiter? Nach der Prüfung zum erstmaligen Erwerb des Führerscheins gilt eine zweijährige Probezeit, die auch als Führerschein auf Probe bekannt ist. Wenn es während dieser Zeit zu Verstößen beim Autofahren kommt, werden diese je nach Schwere mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Führerscheinmaßnahmen wie der Verlängerung der Probezeit und der Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sanktioniert. Für die Führerscheinklassen AM, L und T gibt es keine Probezeit.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und tritt in dem Moment in Kraft, in dem der Führerschein ausgehändigt wird. Bei einer befristeten, ausschließlich im Inland geltenden Prüfbescheinigung – etwa beim Begleiteten Fahren ab 17 – beginnt bei deren Erteilung die zweijährige Probezeit. Sollte aufgrund eines Verstoßes die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich sein, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Kategorisierung in A- und B-Verstöße
Verstöße innerhalb der Probezeit sind in sogenannte A- und B-Verstöße unterteilt. A-Verstöße sind besonders schwerwiegend und erfordern bereits beim ersten Vorkommen die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bestraft werden A-Verstöße außerdem mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro, Punkten in Flensburg sowie einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Zu den A-Verstößen gehören beispielsweise die Tempoüberschreitung um mindestens 21 km/h mit dem Pkw ohne Anhänger und Motorrad, die Handynutzung am Steuer und der Rotlichtverstoß.
Im Gegensatz zu einem A-Verstoß ist ein B-Verstoß weniger schwerwiegend und verpflichtet erst beim zweiten Vorfall zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Der erste B-Verstoß führt nicht zur Verlängerung der Probezeit. B-Verstöße sind unter anderem das Fahren mit abgefahrenen Reifen, die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate und das Parken in einer Feuerwehrzufahrt.
Diese Maßnahmen drohen bei A- und B-Verstößen
Kommt es zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erfolgen Maßnahmen nach einem dreistufigen Sanktionssystem. Die erste Stufe sieht die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre vor, wenn in der Probezeit ein A- und zwei B-Verstöße stattfinden. In der Stufe zwei erhält der Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung, falls er nach einem Aufbauseminar während der verlängerten Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht. Sinnvoll ist die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten. Finden während dieser zweimonatigen Frist ein schwerwiegender und zwei weniger schwerwiegende Verstöße statt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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